Sanierung und Erweiterung JVA - Justizvollzugsanstalt
Die Umbaumaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Flensburg umfassen die grundlegende Sanierung und Neuordnung des Haftbereichs unter Berücksichtigung funktionaler, technischer und denkmalpflegerischer Anforderungen. Ziel ist es, die bestehende Anlage in ihrem baulichen Bestand zu ertüchtigen und zugleich den Haftbereich auf einen zeitgemäßen Standard für Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein anzupassen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen im Inneren zur Herrichtung der Zellen sowie zur funktionalen Verbesserung der Abläufe innerhalb der Anstalt.
Zur Erweiterung des Bestands sind zwei Anbauten in den vorhandenen Gebäudeecken zwischen Haupt- und Hafthaus vorgesehen. An zentraler Stelle entstehen hier zusätzliche Büros und Freizeiträume, zugleich werden weitere Haftplätze geschaffen. Die neuen Bausteine ergänzen die Anlage in präziser Weise und stärken die innere Organisation des Gesamtkomplexes.
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist zudem die umfassende technische Erneuerung. Dies umfasst die Sanierung und Neuordnung der Anlagen für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro- und Fernmeldetechnik sowie die in diesem Zusammenhang erforderliche Schadstoffsanierung. Im Außenbereich schließen die Arbeiten die Erneuerung der Dacheindeckung in Schiefer entsprechend den Vorgaben der Denkmalpflege sowie Ausbesserungen an den Fassaden ein.
Die Justizvollzugsanstalt Flensburg steht seit dem 9. März 2018 als Kulturdenkmal des Landes Schleswig-Holstein unter Denkmalschutz; dieser umfasst das gesamte Objekt einschließlich der Gefängnismauer. Insgesamt verbindet die Maßnahme die behutsame Weiterentwicklung eines historischen Bestands mit den funktionalen Anforderungen eines zeitgemäßen Justizvollzugs und formuliert so eine klare, architektonisch präzise Antwort auf Bauen im denkmalgeschützten Kontext.
Quellenangabe Zeitungsartikel: “Gefängnis ohne verschlossene Türen: So läuft die Sanierung der JVA Flensburg”, Flensburger Tageblatt, 06.03.2026
JVA Flensburg: Gefängnis-Umbau fordert Architekt & Denkmalschutz